Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 1.11.2023)

cg-training

§ 1 Allgemeines

  1. Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit Kunden von cg-training liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
  2. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Verbraucher (Auftraggeber) und cg-training, unabhängig davon, ob der Kunde eine Dienstleistung (z.B. Trainingsberatung, Trainingsplanung, 1:1 Coaching) oder ein Produkt kauft.
  3. Der Nutzer schließt den Vertrag mit cg-training, vertreten durch Christoph Gawens, cg-training.de, info@cg-training.de.
  4. Abweichende Bedingungen von diesen AGB erkennt cg-training nicht an, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt.

 

§ 2 Geltungsbereich/Gegenstand 

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge und Maßnahmen von cg-training, deren Gegenstand das Beraten und Erteilen von Auskünften sowie das Empfehlen und/oder Durchführen praktischer Vorhaben im Bereich Sport und Gesundheit ist. Die Leistung von cg-training entspricht hierbei einer Dienstleistung.

 

§ 3 Leistungsgegenstand

  1. cg-training bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Wettkampfstrategien und Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
  2. cg-training gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung.
  3. Im Einzelnen sind dies Leistungen aus den folgenden Bereichen:
    • sport- und trainingswissenschaftliche Analysen sowie Beratung
    • Gesundheitsberatung und Erstellen von Gesundheitskonzepten
    • Personal- und Gruppentraining
    • technisches Optimieren und mechanisches Einstellen von Sportgeräten, besonders Fahrräder und Fahrradkomponenten
    • Organisieren und Durchführen von Seminaren, Kursen, Trainingslagern, Wettkämpfen, Sportprogrammen und Demonstrationen im Bereich Sport und Gesundheit
    • Durchführen leistungsdiagnostischer Untersuchungen
    • Vermieten und Verkauf von Sportausrüstung

 

§ 4 Training, Terminvereinbarung und Obliegenheiten des Kunden

  1. Vor Beginn der Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs oder schriftlich informiert der Kunde cg-training über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
  2. Die genauen Leistungen werden von cg-training und dem Kunden schriftlich in einem Trainingsvertrag festgehalten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, cg-training über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn des Trainings zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- , oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, cg-training umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Beginn der Trainingsberatung bzw. -planung erfolgt je nach vom Kunden gewünschtem Starttermin zum 1. oder 15. eines Kalendermonats, frühestens jedoch 10 Tage nach der Buchung durch den Kunden. Ein früherer Starttermin ist in Einzelfällen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 5 Preise

Mit einem Aktualisieren der Internetseiten von cg-training werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Bestellens gültige Fassung, ansonsten der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Preis.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

§ 6.1 Dienstleistungen

  1. Sämtliche Zahlungen für Dienstleistungen (z.B. Personal Training; vgl. § 3.) sind, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung seitens cg-training ohne Abzug fällig. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  2. Davon ausgenommen ist das Erbringen der Trainingsberatung bzw. Trainingsplanung als Dienstleistung. Die Zahlung ist hierbei mit Beginn des laufenden Trainingsmonats fällig – je nach vereinbartem Trainingsbeginn zum 1. oder 15. eines Kalendermonats –, da cg-training zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Erfüllen der Leistung begonnen hat.

§ 6.2 Dienstleistungen

  1. Zahlungen für Waren (z.B. Sportbekleidung und –ausrüstung, Nahrungsergänzungen, Druckerzeugnisse, DVDs) erfolgen per Vorkasse oder durch Barzahlung bei Abholung. Zahlung gegen Rechnung ist auf Anfrage möglich.
  2. Lieferungen von Produkten ins EU-Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.


 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von cg-training.
  2. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der cg-training nicht zulässig.

 

§ 8 Datenschutz 

  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von cg-training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
  2. cg-training unterliegt den Geheimhaltungspflichten des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. cg-training ist bewusst, dass ein sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten sehr wichtig und im Interesse der Kunden ist. cg-training beachtet daher die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben. cg-training wird die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen.

 

§ 9 Gesundheitliche Eignung und Gesundheitsbeurteilung

  1. Die von cg-training durchgeführten leistungsdiagnostischen Untersuchungen oder empfohlenen Trainingsprogramme und -übungen erfordern teilweise einen maximalen körperlichen Einsatz und führen dadurch zu einer starken körperlichen Belastung. Die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen oder das Durchführen von Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen ist daher die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.
  2. Ein Beraten durch cg-training im Rahmen des Durchführens von leistungsdiagnostischen Untersuchungen und der Trainingsbetreuung erfolgt auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Die Beratung kann jedoch in keinem Fall eine medizinische Beratung und ärztlichen Rat ersetzen. Dem Nutzer muss insbesondere bewusst sein, dass die Beratung und die dafür erforderliche Kommunikation ggf. nur online über das Internet erfolgt. Dabei können die individuellen gesundheitlichen und psychischen Besonderheiten eines Nutzers nicht vollständig offen gelegt bzw. beurteilt werden. Dies gilt besonders auch deshalb, weil die von einem Nutzer selbst zur Verfügung gestellten Informationen seinen individuellen Gesundheitszustand regelmäßig nicht umfassend wiedergeben.
  3. Der Nutzer ist bei Zweifeln an seinem Gesundheitszustand verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen, um die individuelle gesundheitliche Eignung für die durch cg-training durchzuführenden leistungsdiagnostischen Untersuchungen und für die von cg-training für ihn ausgearbeiteten Trainingsprogramme und Trainingsübungen auf der Grundlage einer persönlichen medizinischen Untersuchung feststellen zu lassen. cg-training übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Nutzers.
  4. Sobald Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen des von cg-training für ihn ausgearbeiteten Trainingsprogramms und -übungen zu erkennen sind, ist der Nutzer verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen. cg-training übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Nutzers.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung und Hinweise

  1. Alle Angaben und Angebote von cg-training erfolgen nach bestem Wissen, sind aber in jedem Fall unverbindlich und ohne Gewähr. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. cg-training hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Besonders – aber nicht ausschließlich – gilt dies für Haftungsansprüche, auf Grund von Schäden materieller oder nichtmaterieller Art, die durch das Nutzen oder die Nichtnutzung dargebotener Angaben bzw. das Nutzen fehlerhafter und unvollständiger Angaben verursacht wurden. Alle Angaben und Angebote befreien nicht von einem sorgfältigen Prüfen auf Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
  2. Die durch cg-training betreuten Sportarten (Triathlon, Duathlon, Rennrad Laufen, Schwimmen, Krafttraining etc.) können zu höheren körperlichen Belastungen führen und gelten z.T. als Gefahrensportarten. Die Teilnahme an sämtlichen von cg-training empfohlenen und/oder durchgeführten leistungsdiagnostischen Untersuchungen und Trainingsmaßnahmen ist freiwillig. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen von cg-training ausgeführten oder initiierten praktischen Übungen, Ausfahrten, Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch ein Missachten der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachten der Anweisungen seitens cg-training entstehen, übernimmt die cg-training keine Haftung. Ebenso wenig haftet cg-training für Schäden oder Verlust von Ausrüstung, Fahrrad oder Gepäck während Veranstaltungen oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von cg-training vermittelten Fremdleistungen haftet diese ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet cg-training nur, wenn sie von ihr durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Ausfahrten mit dem Fahrrad sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Eine Haftung durch cg-training ist ausgeschlossen, wenn die Helmpflicht oder auch andere Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden.
  3. cg-training haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen von cg-training und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung von cg-training ausgeschlossen.

 

§ 11 Verantwortlichkeit für Minderjährige

Bei Maßnahmen von cg-training (z.B. leistungsdiagnostische Untersuchungen, Training, etc.) obliegt das Führen der Aufsichtspflicht über minderjährige teilnehmende Personen nicht bei cg-training. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Durchführen von Maßnahmen eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.


 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von cg-training.
  4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von cg-training.
  5. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

cg-training
Christoph Gawens  
87437 Kempten
Tel.: +49 (0)151-2531 3004
E-Mail: info@cg-training.de
www.cg-training.de

 

 

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit.